Jährliche Prüfung der PSAgA
Unser Prüfservice für Ihre PSAgA
Wir bieten Ihnen verschiedene Prüfoptionen:
- Prüfung direkt bei Ihnen vor Ort (ausgenommen HRG & HSG).
- Abholung und Rücklieferung: Wir holen die PSAgA ab und liefern sie nach der Prüfung zurück.
- Prüfung per Versand: Sie senden uns die PSAgA per Paket, und wir retournieren sie geprüft.
- Prüfung am Einsatzort: Wir kommen direkt zu Ihren Mitarbeitern und prüfen die Ausrüstung vor Ort.
Grundlegende Informationen
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss regelmäßig überprüft werden, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Nach DGUV Grundsatz 312-906 ist eine Prüfung erforderlich:
- Vor jeder Nutzung durch den Anwender.
- Nach jeder außergewöhnlichen Belastung.
- Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person.
Gebrauchsdauer und Ablegereife
Die Haltbarkeit der PSAgA hängt von den jeweiligen Einsatzbedingungen ab. Insbesondere Gurte und Verbindungsmittel aus Chemiefasern unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess, der durch Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und Umweltfaktoren beeinflusst wird.
- Hersteller geben in der Regel eine Nutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren ab Produktionsdatum an.
- Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie unabhängig vom Zustand ausgesondert werden.
Kennzeichnung
Jede PSAgA muss folgende Angaben enthalten:
- Herstellername
- CE-Kennzeichen
- Nummer der Prüfstelle
- Seriennummer
- Herstellungsjahr
Auswahl der PSA
Die Auswahl der passenden Schutzausrüstung sollte nach den konkreten Einsatzbedingungen erfolgen. Dabei sollten die Beschäftigten mit einbezogen werden, um einen sicheren und praktikablen Einsatz zu gewährleisten.
Vorschriften und Normen
PSAgA muss bestimmten Normen entsprechen, um die Sicherheit zu gewährleisten:
- EN 361 – Auffanggurte
- EN 354 – Verbindungsmittel
- EN 355 – Falldämpfer
- EN 363 – Auffangsysteme
- EN 795 – Anschlageinrichtungen
In Deutschland regelt die DGUV Regel 112-198 und 112-199 die Nutzung und den Einsatz von PSAgA.
Einsatzbereiche
PSAgA wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, darunter z.B.:
- Hochbau und Dacharbeiten
- Industrieklettern & Höhenrettung
- Windkraftanlagen & Strommasten
- Fassadenreinigung & Gebäudewartung
- Gerüstbau & Brückenarbeiten
Schulung und Unterweisung
Laut gesetzlichen Vorschriften dürfen nur geschulte Personen PSAgA benutzen. Eine jährliche Unterweisung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Nutzer die Ausrüstung richtig handhaben und die Gefahren verstehen.
Häufige Fehler beim Einsatz von PSAgA
- Fehlende oder unzureichende Unterweisung
- Nutzung abgelaufener oder beschädigter Schutzausrüstung
- Falsche Verbindungsmittel oder ungeeignete Anschlagpunkte
- Kein richtiger Sitz des Auffanggurts
Sorgen Sie für Sicherheit! Kontaktieren Sie uns für eine zuverlässige Prüfung Ihrer PSAgA.
Kontakt
[email protected]
Telefon: +49 171 4228682
Inhaber
Michael Aghegyi